Aufsichtsratsarbeit und Entgeltfortzahlung? Seit langem ist heftig umstritten, ob den Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung zusteht, wenn sie während ihrer Arbeitszeit Aufsichtsratsaufgaben wahrnehmen. Wir arbeiten in einem aktuellen Aufsatz in der Zeitschrift "Fachanwalt Arbeitsrecht" den Meinungsstand auf und diskutieren einen neuen Lösungsansatz über § 616 BGB.