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Jota Rechtsgebiete Datenschutz

Haben auch Sie Anpassungsbedarf im Datenschutz?
Wir sagen Ihnen, was Sie jetzt beachten müssen! Wir begleiten Sie kompetent und zielorientiert auf dem Weg zur Datenschutz-Compliance!

Herr Dr. Velten und Herr Woltmann sind beide zertifizierte Datenschutzbeauftragte. Sie beraten anwaltlich im Bereich des Datenschutzrechts und stehen Ihnen gerne auch als externe Datenschutzbeauftragte zur Seite.

Kontakt

Daten­schutz

Die Änderungen durch die DS-GVO bzw. das neue BDSG haben auch Auswirkungen
im Arbeitsrecht. Dazu gehört u.a.:

  • Unternehmen, die mit ihrem Betriebsrat Betriebsvereinbarungen geschlossen haben, müssen diese daraufhin überprüfen, ob sie den Anforderungen der DS-GVO gerecht werden.
  • Einwilligungen von Arbeitnehmern in Datenverarbeitungen werden an besondere Voraussetzungen geknüpft.

Unternehmen, die noch keinen Datenschutzbeauftragten bestellt haben, müssen prüfen, ob sie hierzu verpflichtet sind. Die Neufassung des BDSG sieht insbesondere eine Bestellungspflicht vor, wenn

  • das Unternehmen mindestens 20 Personen mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt
  • oder es eine Datenschutzfolgenabschätzung durchführen muss.

Unternehmen haben die Wahl, ob sie intern einen Mitarbeiter zum Datenschutzbeauftragten ernennen, oder einen externen mit der Aufgabe betrauen. Der interne Datenschutzbeauftragte genießt auch weiterhin Sonderkündigungsschutz. Die DS-GVO stärkt daneben auch die Stellung der Aufsichtsbehörden und enthält weitgehende Eingriffsbefugnisse.
Nicht zuletzt auf Grund der ebenfalls erheblich gestiegen Bußgeldandrohung von bis zu 20 Millionen Euro bzw. 4 % des weltweiten Jahresumsatzes und der größeren zivilrechtlichen Haftungsrisiken, sollten sich Unternehmen schnellstmöglich mit der Anpassung ihrer Datenverarbeitungsprozesse an die DS-GVO befassen.