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Verwaltungs­recht

Das Verwaltungsrecht befasst sich mit der Ausführung der Gesetze und mit der tatsächlichen Verwaltung in Bund, Ländern und Kommunen.
Man unterscheidet zwischen dem allgemeinen Verwaltungsrecht, zu dem sich Vorschriften hauptsächlich im Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) über das Verwaltungsverfahren vor einer Behörde finden. Das besondere Verwaltungsrecht bezieht sich dagegen auf bestimmte rechtliche Konstellationen, zum Beispiel das Datenschutzrecht, das öffentliche Baurecht, Ausländer- und Migrationsrecht. Auch das Umweltrecht, das Beamtenrecht, Abgabenrecht, Kommunalrecht und das Hochschul- und Prüfungsrecht zählen zum Besonderen Verwaltungsrecht.
Eine Behörde kann gegenüber dem Bürger auf verschiedene Weise agieren. Die häufigste Form behördlichen Handelns ist der so genannte Verwaltungsakt, der zudem mit Nebenbestimmungen (Auflagen, Bedingungen) ergänzt werden kann. Der öffentlichrechtliche Vertrag ist eine weitere Möglichkeit, mit der sich Behörden gegenseitig oder Behörde und Bürger einvernehmlich gegenseitig verpflichten können.

Das Verwaltungsprozessrecht stellt dem Bürger verschiedene Klagearten zur Verfügung, je nachdem was er vor dem Verwaltungsgericht geltend machen will: z.B. Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage oder beispielsweise wenn die Behörde verspätet handelt, die so genannte Untätigkeitsklage. Für dringende, eilige Fälle kann vorläufiger Rechtsschutz (einstweilige Anordnung) erwirkt werden.

Liegt ein rechtswidriges Handeln von Seiten einer Behörde vor, so steht dem Bürger Entschädigung zu, etwa in Form eines Erstattungsanspruchs, Amtshaftungsanspruch, wegen Amtspflichtverletzung etc.

Verwaltungsrechtliche Probleme zeichnen sich insbesondere durch ihren sehr hohen Komplexitätsgrad aus. Nur ein entsprechend spezialisierter Rechtsanwalt kennt die verschiedenen relevanten Regelungen, die mitunter an verschiedensten Stellen im Gesetz zu finden sind, und kann sie korrekt in einen Zusammenhang bringen, um ihnen dann Ihre Handlungsmöglichkeiten aufzeigen zu können.

In Fragen des Verwaltungsrechts berät Sie gerne Herr Rechtsanwalt Woltmann, Fachanwalt für Verwaltungsrecht.

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