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Mietrecht

In Deutschland leben mehr als 50 % aller Haushalte in gemieteten Wohnungen bzw. Häusern.

Das Mietrecht gehört zu den Rechtsgebieten von denen Menschen mit am stärksten betroffen sind. Der Anteil der Mieter ist in keinem anderen europäischen Land so hoch wie in Deutschland. Im Bereich von Mietverhältnissen gibt es viel Konfliktpotential. Das hängt auch damit zusammen, dass viele Gesetze, Verordnungen und Vorschriften in das Mietrecht hinein spielen und häufig ändern Gerichtsurteile die Auslegung der Gesetzestexte. Außerdem geht es sowohl auf Vermieter- als auch Mieterseite um hohe Werte: das Recht am Eigentum und den Schutz der Wohnung.

Auch das Gewerbemieterecht (Geschäftsraummiete) spielt eine erhebliche Rolle im Wirtschaftsleben. Allerdings können im Gewerbemietrecht im Gegensatz zum Wohnungsmietrecht viele Rechte ausgeschlossen werden.
Daneben ist der Mietvertrag von einem Pachtvertrag zu unterscheiden: Bei einem Pachtvertrag wird neben dem Gebrauch des Vertragsobjekts auch die sogenannte Fruchtziehung mit verpachtet. Klassische Pachtverträge sind z.B. die Verpachtung eines landwirtschaftlichen Anwesens oder die Pacht einer Gaststätte.

 

Häufige Probleme, welche anwaltlichen Rat erfordern, tauchen z.B. im Zusammenhang mit Kündigungen, (Berliner) Räumung, Mietkautionen, Rückgabe, Nebenkostenabrechnungen, Mieterhöhungen, Schönheitsreparaturen, Modernisierung, Schimmel, Mietmängel, Maklerprovisionen, Sozialklausel, Nachmietergestellung usw. auf.

Das Wohnungseigentumsrecht betrifft die Verhältnisse der Wohnungseigentümer untereinander, das Verhältnis der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer zum Wohnungseigentumsverwalter und zum Beirat sowie Ansprüche, welche der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber Dritten (z.B. Bauträger, Bauhandwerker) zustehen können. Konfliktfelder ergeben sich z.B. im Bereich von Eigentümerversammlungen, Hausgeldzahlungen, Nutzungsrechten, Gebrauch des Sondereigentums und Gemeinschaftseigentums, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, baulichen Veränderungen, Aufgaben und Befugnissen des Verwalters usw.

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