Neue Entscheidung zur Korrektur und Auszahlung eines Gleitzeitguthabens

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Eltville Gießen Wiesbaden Wetzlar

Stichworte: Korrektur Gleitzeitguthaben

Besteht bei einer anstehenden Beendigung eines Arbeitsverhältnisses noch ein Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto oder sind noch Stunden gut zuschreiben ist erhöhte Vorsicht angezeigt.

Das BAG (Urt. v. 26.06.2013 - 5 AZR 428/12) hat entschieden, dass eine Klage auf Vornahme einer noch ausstehenden Stundengutschrift nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses unbegründet ist. Mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist auch das Arbeitszeitkonto geschlossen. Eine Gutschrift kann nach Auffassung des BAG nicht mehr vorgenommen werden. Dem Arbeitnehmer steht daher nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses kein Anspruch auf Korrektur des Arbeitszeitkontos mehr zu.

Arbeitnehmern ist daher zu raten, die nach seiner Auffassung geleisteten und dem Arbeitszeitkonto nicht gut geschriebenen Stunden möglichst im Wege der Zahlungsklage zu verfolgen. Die Zahlungsklage wird auch nicht mit einer etwaigen Beendigung des Arbeitsverhältnisses unbegründet.