Diskriminierung? Muss ein Mann Gleichstellungsbeauftragter werden können?

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Eltville Gießen Wetzlar Wiesbaden

Stichworte: Diskriminierung Gleichstellungsbeauftragte

Unter anderem in den Kommunen gibt es Stellen als sog. Gleichstellungsbeauftragte. Gleichstellungsbeauftragte haben die Aufgabe, die Gleichberechtigung und Gleichstellung von Frauen und Männern zu fördern und durchzusetzen. Teilweise ist in den entsprechenden Landesgesetzes vorgesehen, dass diese Position nur mit einer Frau besetzt werden darf, so etwa in Nordrhein-Westfalen.

In einem nun vom VG Arnsberg entschiedenen Fall hatte sich allerdings ein Mann auf die Stelle eines Gleichstellungsbeauftragten in einer Kommune beworben. Dieser wurde bei der Stellenbesetzung nicht berücksichtigt. Der Bewerber sah darin eine Diskriminierung wegen seines Geschlechts und macht Entschädigungs- und Schadensersatzansprüche geltend.

Das VG Arnsberg (Urt. v. 14.08.2013 - 2 K 2669/11) wies die Klage allerdings mit der Begründung ab, die zwingende Besetzung der Stelle der Gleichstellungsbeauftragten mit einer Frau stelle zwar eine unterschiedliche Behandlung wegen des Geschlechts dar. Diese sei allerdings deshalb zulässig, da es sich in diesem Fall bei dem weiblichen Geschlecht um eine wesentliche berufliche Anforderung handele. Die Stelle sei frauenspezifisch ausgerichtet und diene dem Zweck der Herstellung der Gleichberechtigung. Hierfür habe der Landesgesetzgeber zulässigerweise an frauenspezifische Erfahrungen und Kenntnis angeknüpft, da diese dem Zweck der Überwindung von Benachteiligungen von Frauen förderlich seien.

Rechtsanwalt Dr. Christian Velten - Arbeitsrecht Gießen / Eltville

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