Rechtsschutzversicherung und Aufhebungsvertrag

Rechtsanwalt Arbeitsrecht Eltville Gießen Wetzlar Wiesbaden

Stichworte: Kostendeckung Aufhebungsvertrag

Rechtsschutzversicherungen wehren sich mitunter vehement, die Rechtsanwaltskosten für die Beratung beim Abschluss eines Aufhebungsvertrages zu übernehmen. Die Argumentation ist immer die gleiche: Das Angebot, einen Aufhebungsvertrag abzuschließen sei noch kein Versicherungsfall, da dieser lediglich eine Option und noch keinen Pflichtverstoß des Arbeitgebers darstelle. Dies mag auf den ersten Blick schlüssig erscheinen, rechtlich gesehen trifft die Aussage in dieser Pauschalität allerdings nicht zu.

Das Angebot eines Aufhebungsvertrages kommt meistens nicht aus heiterem Himmel. Vielmehr ist dieser in vielen Fällen nur Ausdruck dessen, dass das Arbeitsverhältnis ohnehin belastet ist und eine Fortführung  nicht interessengerecht erscheint, sei es, weil ansonsten eine Kündigung droht oder sogar ausdrücklich angedroht wird, sei es, weil bereits wegen anderer Punkte Uneinigkeit zwischen den Parteien besteht.

Der BGH hat hierzu klargestellt, dass für einen Rechtsschutzversicherungsfall jeder tatsächliche, objektiv feststellbare Vorgang genügt, der die Anbahnung eines Rechtskonflikts in sich trägt, der Rechtsstreit also gewissermaßen "vorprogrammiert ist". Dies ist beispielsweise dann der Fall, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis in jedem Fall beenden will, auch wenn der Arbeitnehmer den Aufhebungsvertrag nicht unterschreibt, oder, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung bereits angedroht hat.

Der Arbeitnehmer muss nach der Rechtsprechung des BGH einen Sachverhalt schildern, der einen objektiven Tatsachenkern enthält, mit dem er den Vorwurf eines Rechtsverstoßes verbindet, worauf er seine Interessenverfolgung stützt. Die aktuelle Rechtsprechung eröffnet damit den Arbeitnehmern deutlich bessere Möglichkeiten, sich gegen unberechtigte Ablehnungen des Versicherungsschutzes durch die Versicherer zur Wehr zu setzen.

RA Dr. Christian Velten, Arbeitsrecht - Gießen / Eltville
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